05.09.2010  
 
     
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Versicherung

In der Schweiz ist es jedem Unternehmen überlassen, ob es für seine Mitarbeiter eine Krankentaggeldversicherung abschliessen will oder nicht. Das Gesetz regelt das Minimum. Im Ernstfall kann diese Minimalregelung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen fatale Folgen haben. Erleidet ein Arbeitnehmer einen Unfall und fällt er für einige Zeit aus, ist er nach schweizerischem Gesetz versicherungstechnisch besser gestellt, als wenn er krankheitshalber arbeitsunfähig wird. Der Grund dafür ist folgender: Die Unfallversicherung ist für alle Unternehmen obligatorisch und schliesst die Behandlungskosten mit ein. So ist ein Schutz vor kurz- und langfristigem Lohnausfall mit Taggeldern und Renten garantiert. Fällt ein Arbeitnehmer aus, weil er krank ist, sieht es unter Umständen anders aus. Dann kommt es ganz darauf an, ob die Firma, für welche er arbeitet, für ihre Mitarbeiter eine  Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat.Diese ist in der Schweiz bis heute nicht obligatorisch. Im Gesetz ist dieser Sachverhalt nur minimal geregelt. Gemäss OR muss ein Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate dauern, damit eine Lohnfortzahlungspflicht besteht. Im ersten Dienstjahr besteht ein Lohnanspruch von drei Wochen, danach eine angemessen längere Frist. Ist ein Mitarbeiter länger oder sogar auf Dauer arbeitsunfähig, kann es so zu grossen Lohnausfällen kommen. Denn sowohl IV als auch BVG setzen frühestens nach einem Jahr ein. Eine solche Lücke kann für die betroffenen Mitarbeiter sehr schmerzhaft sein.

Risiko minimieren
Aber auch für das Unternehmen kann es eine finanzielle Belastung werden, wenn es die Löhne für ausfallende Arbeitskräfte weiterbezahlen muss. Da ein Unternehmen im Voraus nie wissen kann, wie viele Mitarbeitende krank sein werden, kann es auch nicht abschätzen, in welchem Umfang es Lohnfortzahlungen leisten muss. Hat es dagegen eine freiwillige Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, bezahlt es zwar die Prämien, Ausgaben für Lohnfortzahlungen gibt es nur für die vereinbarte Wartefrist. Die Versicherung wirkt sich so auf beide Seiten positiv aus: Der Arbeitnehmer muss nur minime Lohneinbussen verkraften und der Arbeitgeber ist gegen das Risiko versichert, den Lohn während vieler Monate trotz ausbleibender Arbeitsleistung zahlen zu müssen.

Versicherungsdeckung der Unternehmensentwicklung anpassen
Meist werden Versicherungen zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen, dann aber lange nicht mehr überprüft. Es ist wichtig, dass ein Unternehmen die Versicherungsdeckung der Geschäftsentwicklung anpasst. Bei einer positiven Entwicklung werden oft mehr Leute eingestellt und folglich höhere Löhne bezahlt. Zum Beispiel ist in der Unfallversicherung nach UVG ein Lohn bis zu 126’000 Franken pro Jahr versichert. Das reicht den meisten Unternehmen in der Anfangszeit. Nach ein paar Jahren sieht die Situation meist anders aus. Dann ist es wichtig, die Versicherungen mit dem Kundenberater zu überprüfen und anzupassen.






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